NIS2 mit KI

NIS2-Compliance-Leitfaden für betroffene Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist der aktualisierte Rahmen der Europäischen Union für Cybersicherheit und Netzwerkresilienz und ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie. Sie gilt für mittlere und große Organisationen in 18 kritischen Sektoren und schreibt strenge Cybersicherheitsanforderungen, Governance-Verpflichtungen und Meldepflichten für Vorfälle vor. Dieser Leitfaden führt Sie durch den Geltungsbereich, die Anforderungen und Implementierungsschritte der NIS2 und zeigt auf, wie KI Ihre Compliance-Bemühungen beschleunigen kann.

NIS2 trat am 18. Oktober 2024 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben sie in nationales Recht umgesetzt. Wenn Ihre Organisation in den Geltungsbereich fällt, ist die Einhaltung ab sofort obligatorisch.

Wer muss die NIS2 einhalten?

NIS2 gilt für mittlere und große Unternehmen (über 50 Mitarbeiter ODER über 10 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme), die in den festgelegten Sektoren tätig sind. Kleine und Kleinstunternehmen können einbezogen werden, wenn sie kritische Anbieter sind, ein systemisches Risiko darstellen oder von nationaler Bedeutung sind.

Wesentliche Einrichtungen (Anhang I - Hohe Kritikalität)

  • Energie: Elektrizität, Fernwärme/-kälte, Öl, Gas, Wasserstoff

  • Verkehr: Luft, Schiene, Wasser, Straße

  • Bankwesen und Finanzmarktinfrastruktur

  • Gesundheit: Gesundheitsdienstleister, Referenzlabore, pharmazeutische Forschung/Herstellung, Medizinproduktehersteller

  • Trinkwasser und Abwasser

  • Digitale Infrastruktur: Internet-Knotenpunkte, DNS/TLD-Anbieter, Cloud/Rechenzentren/CDNs, Vertrauensdiensteanbieter, Telekommunikationsnetze

  • IKT-Dienstleistungsmanagement: Managed Service Provider, Managed Security Service Provider

  • Öffentliche Verwaltung: Zentral- und Regionalregierungen

  • Weltraum: Betreiber bodengestützter Infrastrukturen

Wichtige Einrichtungen (Anhang II)

  • Post- und Kurierdienste

  • Abfallwirtschaft

  • Chemikalien: Herstellung und Vertrieb

  • Lebensmittel: Erzeugung, Verarbeitung, Vertrieb

  • Verarbeitendes Gewerbe: Medizinprodukte/IVDs, Elektronik, Optik, elektrische Ausrüstung, Maschinenbau, Kraftfahrzeuge, sonstiger Fahrzeugbau

  • Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke

  • Forschungseinrichtungen

Als kritische Einrichtungen (CER-Richtlinie) eingestufte Stellen, Domain-Registrierungsstellen und bestimmte Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (Kommunalverwaltung, Hochschulbildung) können je nach nationaler Umsetzung ebenfalls in den Geltungsbereich fallen.

Wichtige NIS2-Anforderungen

NIS2 schreibt drei Kernbereiche vor: Governance, Risikomanagement und Meldewesen von Vorfällen.

Artikel 20: Governance und Rechenschaftspflicht

  • Billigung durch das Leitungsorgan: Ihr Vorstand oder die Geschäftsführung muss Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen formell genehmigen und die Umsetzung überwachen.

  • Verpflichtende Schulungen: Management und Mitarbeiter müssen eine für ihre Aufgaben angemessene Cybersicherheitsschulung erhalten.

  • Haftung der Leitungsebene: Führungskräfte können für Verstöße persönlich haftbar gemacht werden.

Artikel 21: Risikomanagementmaßnahmen

Organisationen müssen angemessene, gefahrenübergreifende Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren, die Folgendes abdecken:

  • Risikoanalyse und Leitlinien für die Informationssicherheit

  • Bewältigung von Vorfällen: Erkennung, Prävention, Reaktion, Wiederherstellung

  • Betriebskontinuität (Business Continuity): Backup-Management, Disaster Recovery, Krisenmanagement

  • Sicherheit der Lieferkette: Bewertung direkter Lieferanten, Schwachstellen und Dienstleistungsqualität

  • Netz- und Informationssysteme: Erwerb, Entwicklung, Wartung, Umgang mit Schwachstellen

  • Bewertung und Prüfung der Wirksamkeit

  • Cyber-Hygiene und Mitarbeiterschulung

  • Kryptografie und Verschlüsselung

  • Personalwesen, Zugriffskontrolle und Asset Management

  • Multi-Faktor-Authentifizierung, kontinuierliche Authentifizierung und sichere Kommunikation

Artikel 23: Meldepflichten

Erhebliche Vorfälle (solche, die schwere Betriebsstörungen, finanzielle Verluste oder Reputationsschäden verursachen) müssen der nationalen Behörde innerhalb strenger Fristen gemeldet werden:

  • Frühwarnung: Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme

  • Meldung des Vorfalls: Innerhalb von 72 Stunden, einschließlich Indikatoren für eine Kompromittierung (IOCs)

  • Abschlussbericht: Innerhalb eines Monats, mit Ursachenanalyse und Abhilfemaßnahmen

Die freiwillige Meldung erheblicher Bedrohungen und Beinahe-Vorfälle wird gefördert.

NIS2 erfordert einen ganzheitlichen, risikobasierten Ansatz. Es ist keine bloße Checkliste – Sie müssen kontinuierliche Verbesserungen und angemessene Kontrollen nachweisen, die auf die Größe und das Risikoprofil Ihrer Organisation zugeschnitten sind.

Roadmap zur Implementierung

Folgen Sie diesen Schritten, um die NIS2-Compliance zu erreichen und aufrechtzuerhalten:

1. Anwendbarkeit bestimmen

Bestätigen Sie, ob Ihre Organisation basierend auf Sektor, Größe und Kritikalität in den Geltungsbereich fällt. Prüfen Sie das nationale Umsetzungsgesetz Ihres Mitgliedstaates auf spezifische Anforderungen.

2. Gap-Analyse durchführen

Vergleichen Sie Ihren aktuellen Cybersicherheitsstatus mit den Anforderungen von Artikel 21. Identifizieren Sie fehlende oder unzureichende Kontrollen in den Bereichen Governance, Risikomanagement, Incident Handling, Lieferkette und technische Maßnahmen.

3. Richtlinien und Frameworks entwickeln

Erstellen oder aktualisieren Sie Dokumentationen zu folgenden Themen:

  • Informationssicherheitsleitlinie (ausgerichtet an NIS2 Artikel 20-21)

  • Methodik zur Risikobewertung

  • Verfahren zur Klassifizierung und Reaktion auf Vorfälle

  • Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Pläne

  • Sicherheitsbewertung der Lieferkette und Verträge mit Dritten

4. Technische und organisatorische Kontrollen implementieren

Führen Sie Kontrollen ein, um die Anforderungen von Artikel 21 zu erfüllen: Schwachstellenmanagement, Zugriffskontrollen, MFA, Verschlüsselung, Netzsegmentierung, Backup-Systeme und Überwachungstools.

5. Governance und Schulung etablieren

Holen Sie die Genehmigung des Managements für Ihr Risikomanagement-Framework ein. Rollen Sie verpflichtende Cybersicherheitsschulungen für Management und Personal aus.

6. Wirksamkeit testen und überwachen

Führen Sie regelmäßige Penetrationstests, DR-Übungen und Kontrollbewertungen durch. Dokumentieren Sie die Ergebnisse und passen Sie die Richtlinien bei Bedarf an.

7. Registrierung bei nationalen Behörden

Informieren Sie die für NIS2 zuständige Behörde Ihres Mitgliedstaates und kommen Sie den Registrierungs- oder Meldepflichten nach.

8. Playbooks für die Meldung von Vorfällen vorbereiten

Erstellen Sie Vorlagen und Workflows für 24-Stunden-, 72-Stunden- und Abschlussberichte. Schulten Sie Ihr Incident-Response-Team auf die NIS2-Zeitpläne.

Nutzen Sie offizielle nationale Leitfäden und ENISA-Ressourcen parallel zu diesem Handbuch. Jeder Mitgliedstaat kann spezifische Anforderungen oder Interpretationen hinzufügen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Durchsetzung der NIS2 ist streng. Nationale Behörden können Folgendes verhängen:

  • Wesentliche Einrichtungen: Bußgelder von mindestens 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist

  • Wichtige Einrichtungen: Bußgelder von mindestens 7 Millionen € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist

  • Weitere Maßnahmen: Verwarnungen, Unterlassungsanordnungen, Veröffentlichung von Verstößen, Aussetzung von Zertifizierungen, Überwachungsbeauftragte oder das Verbot der Wahrnehmung von Managementaufgaben (als letztes Mittel)

Die Haftung der Leitungsebene erstreckt sich auf Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte, die die Überwachung der Compliance versäumen.

Wie ISMS Copilot die NIS2-Compliance beschleunigt

Die Einhaltung der NIS2 ist dokumentenintensiv, zeitaufwendig und erfordert tiefgreifendes Expertenwissen. ISMS Copilot wurde speziell entwickelt, damit Sie schneller und smarter vorankommen:

Audit-bereite Richtlinien und Dokumente generieren

Lassen Sie ISMS Copilot Entwürfe für Ihre NIS2-konforme Informationssicherheitsleitlinie, Incident-Response-Verfahren, Risikomanagement-Frameworks oder BCP/DR-Pläne erstellen. Die Ergebnisse sind strukturiert, fachkundig und auf Ihren Sektor zugeschnitten.

Gap-Analyse in Minuten durchführen

Laden Sie Ihre bestehenden Richtlinien, Risikobewertungen oder Sicherheitsdokumente (PDF, DOCX, XLS) hoch und lassen Sie ISMS Copilot Lücken gemäß NIS2 Artikel 21 identifizieren. Sie erhalten eine detaillierte Aufschlüsselung darüber, was fehlt oder unzureichend ist.

Risikobewertungen und Lieferkettensicherheit

Nutzen Sie ISMS Copilot, um Risikoregister aufzubauen, Drittanbieter zu bewerten und Sicherheitsfragebögen für die Lieferkette zu erstellen, die den NIS2-Erwartungen entsprechen.

Framework-spezifisches Q&A

Stellen Sie Fragen zu NIS2-Geltungsbereich, Zeitplänen, Verpflichtungen aus Artikel 20/21/23 oder nationalen Umsetzungen. Die Wissensdatenbank von ISMS Copilot basiert auf echter Beratungserfahrung – keine Halluzinationen, keine generischen Internetsuchen.

Mehrere Clients oder Projekte organisieren

Wenn Sie als Berater die NIS2-Compliance für mehrere Kunden verwalten, nutzen Sie Workspaces, um Projekte, Dokumente und KI-Konversationen getrennt und organisiert zu halten.

In der EU gehostet und DSGVO-konform

ISMS Copilot wird in Frankfurt (EU) gehostet, mit Sicherheit auf Enterprise-Niveau (MFA, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Ihre Daten werden niemals für das KI-Training verwendet und Sie behalten die volle Kontrolle.

Besuchen Sie die NIS2-Richtlinie Prompt-Bibliothek für sofort einsatzbereite Prompts zur Bestimmung des Geltungsbereichs, zur Gap-Analyse, Richtlinienerstellung, zum Risikomanagement, zum Vorfallsmeldewesen und mehr.

Erste Schritte mit ISMS Copilot für NIS2

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Für maßgeschneiderte NIS2-Workflows erkunden Sie die NIS2 Prompt-Bibliothek und den Leitfaden Risikomanager in regulierten Branchen (DORA/NIS2).

Zusätzliche Ressourcen

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