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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) - Aktualisiert

Übersicht

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ist Teil der Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen (dem „Kunden“ oder „Verantwortlichen“) und ISMS Copilot (dem „Auftragsverarbeiter“) für die Nutzung der KI-basierten Compliance-Plattform ISMS Copilot. Dieser AVV entspricht Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden.

Gültigkeitsdatum: November 2025. Dieser AVV gilt automatisch für alle Kunden von ISMS Copilot, die personenbezogene Daten über die Plattform verarbeiten. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich – Ihre Nutzung des Dienstes gilt als Zustimmung.

Für wen dies bestimmt ist

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag richtet sich an:

  • Organisationen, die ISMS Copilot zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen

  • Compliance-Berater, die Client-Daten über die Plattform verarbeiten

  • Datenschutzbeauftragte, die Anbieterbewertungen durchführen

  • Rechts- und Beschaffungsteams, die Vereinbarungen zur Datenverarbeitung prüfen

  • Auditoren, die die Einhaltung von Artikel 28 DSGVO überprüfen

Definitionen

Schlüsselbegriffe

  • „Kunde“ oder „Verantwortlicher“: Die Organisation oder Einzelperson, die ISMS Copilot-Dienste abonniert und über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

  • „Auftragsverarbeiter“: ISMS Copilot, das personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

  • „Personenbezogene Daten des Kunden“: Alle personenbezogenen Daten, die von ISMS Copilot im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, einschließlich Gesprächsinhalten, hochgeladener Dokumente und zugehöriger Metadaten.

  • „Unterauftragsverarbeiter“: Jeder von ISMS Copilot beauftragte Dritter, der personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet.

  • „Betroffene Person“: Die identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, auf die sich die personenbezogenen Daten des Kunden beziehen.

  • „Verarbeitung“: Jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, Speichern, die Verwendung, Offenlegung oder das Löschen.

  • „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“: Eine Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden führt.

1. Gegenstand und Anwendbarkeit

1.1 Anwendung des AVV

Dieser AVV gilt für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten des Kunden durch ISMS Copilot im Rahmen der Bereitstellung der in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Plattformdienste.

1.2 Gegenstand der Verarbeitung

ISMS Copilot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, um KI-gestützte Compliance-Unterstützung anzubieten, einschließlich:

  • Verarbeitung von Benutzeranfragen und Erstellung von KI-Antworten

  • Speicherung von Gesprächshistorie und Kontext

  • Analyse hochgeladener Compliance-Dokumente

  • Verwaltung von Workspace-Konfigurationen und benutzerdefinierten Anweisungen

1.3 Dauer der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des aktiven Abonnements des Kunden und gemäß der vom Kunden konfigurierten Aufbewahrungsfrist (1 Tag bis 7 Jahre oder „für immer behalten“). Nach Beendigung werden alle personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzliche längere Aufbewahrungspflicht besteht.

1.4 Art und Zweck der Verarbeitung

  • Art: Automatisierte Verarbeitung durch KI-Modelle, Datenbank-Speicherung und Dateiverarbeitung

  • Zweck: Bereitstellung von Compliance-Beratung, Dokumentenanalyse, Richtlinienerstellung und Wissensmanagement gemäß den Anweisungen des Kunden

1.5 Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeiter und autorisierte Nutzer des Kunden

  • Kunden und Endnutzer des Kunden (sofern in hochgeladenen Dokumenten oder Anfragen erwähnt)

  • In der Compliance-Dokumentation erwähnte Personen

  • Betroffene von Sicherheitsvorfällen

1.6 Kategorien personenbezogener Daten

  • Benutzerkontoinformationen (E-Mail-Adressen, Authentifizierungsdaten)

  • Gesprächsinhalte und KI-Interaktionen

  • Inhalte hochgeladener Dokumente (Richtlinien, Verfahren, Audit-Berichte)

  • Workspace-Konfigurationen und benutzerdefinierte Anweisungen

  • Nutzungsmetadaten und Zeitstempel

  • Potenziell besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO), sofern vom Kunden hochgeladen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine angemessene Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen sicherzustellen, bevor besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) hochgeladen werden, wie z. B. Sicherheitsberichte, die Gesundheitsdaten, Mitarbeiterinformationen oder andere sensible Kategorien enthalten.

2. Pflichten des Auftragsverarbeiters (Art. 28 Abs. 3 DSGVO)

2.1 Verarbeitungsweisungen

ISMS Copilot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, einschließlich:

  • Über die Plattform-Schnittstelle erteilte Weisungen (Anfragen, Dokument-Uploads, Workspace-Konfigurationen)

  • Vom Kunden konfigurierte Datenspeicherungseinstellungen

  • Auswahl des erweiterten Datenschutzmodus (nur EU vs. Standard-KI-Verarbeitung)

  • Über die Plattform oder den Support eingereichte Löschanfragen

Verbotene Verarbeitung: ISMS Copilot und seinen KI-Unterauftragsverarbeitern (xAI, OpenAI, Mistral AI) ist es vertraglich untersagt, personenbezogene Daten des Kunden zum Trainieren, Verbessern oder Entwickeln von KI-Modellen zu verwenden. Dieses Verbot ist in alle Verträge mit KI-Unterauftragsverarbeitern integriert.

Wenn ISMS Copilot der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzgesetze verstößt, informieren wir den Kunden unverzüglich und haben das Recht, die Verarbeitung auszusetzen, bis die Weisung bestätigt oder geändert wird. Bestätigt der Kunde eine Weisung, von der ISMS Copilot vernünftigerweise annimmt, dass sie gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, kann ISMS Copilot die Ausführung verweigern und bei Fortbestehen der Uneinigkeit die betroffenen Verarbeitungstätigkeiten mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

2.2 Vertraulichkeit der Verarbeitung

ISMS Copilot stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden befugten Personen:

  • Zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (vertraglich oder gesetzlich)

  • Angemessene Schulungen zum Datenschutz erhalten

  • Nur auf einer „Need-to-know“-Basis auf Daten zugreifen

  • Dokumentierte Datenverarbeitungsverfahren befolgen

2.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

ISMS Copilot implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich:

Zugriffskontrollmaßnahmen:

  • Row-Level-Security in der Datenbank, die den datenübergreifenden Zugriff von Benutzern verhindert

  • Benutzerauthentifizierung für alle geschützten Ressourcen erforderlich

  • Workspace-Isolierung zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen von Client-Daten

  • Unterstützung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)

  • Automatische Sitzungs-Timeout-Steuerungen

Verschlüsselungsmaßnahmen:

  • TLS 1.3 Verschlüsselung für Datenübertragung

  • Datenbankverschlüsselung im Ruhezustand (at rest)

  • Passwort-Hashing mit branchenüblichen Algorithmen (irreversibel)

  • Verschlüsselte Dateispeicherung in Supabase

Datenminimierungsmaßnahmen:

  • Nur wesentliche Daten werden erhoben (E-Mail, Nachrichten, Dateien)

  • Keine Erhebung unnötiger demografischer Daten oder Kontaktinformationen

  • Analyse-Tools sind mit sendDefaultPii: false konfiguriert

  • Vom Kunden kontrollierte Aufbewahrungsfristen mit automatisierter Löschung

Verfügbarkeit und Belastbarkeit:

  • Automatisierte Datenbank-Backups

  • Disaster-Recovery-Verfahren

  • 24/7 Überwachung und Alarmierung über Sentry

  • Echtzeit-Uptime-Monitoring über BetterStack mit sofortiger Slack-Alarmierung

  • Öffentliche Statusseite für Transparenz (status.ismscopilot.com)

  • Progressive Eskalation bei Vorfällen per E-Mail und SMS

Überprüfung und Bewertung:

  • Regelmäßige Sicherheitsbewertungen

  • Kontinuierliche Fehlerüberwachung und Protokollierung

  • Automatisierte Tests der Datenlöschung

  • Verfahren zur Überprüfung der Zugriffskontrolle

Detaillierte technische und organisatorische Maßnahmen finden Sie in unserem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) oder in unserer Security Collection.

2.4 Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern

Allgemeine Genehmigung: Der Kunde erteilt ISMS Copilot die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden zu beauftragen, sofern die Bedingungen dieses Abschnitts eingehalten werden.

Aktuelle Unterauftragsverarbeiter: Die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter wird in unserem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt und umfasst:

Unterauftragsverarbeiter

Zweck

Standort

AVV-Status

Supabase (PostgreSQL + Storage)

Datenbank- und Dateispeicherung

EU (Frankfurt)

✓ DSGVO-konform

xAI (Grok) + OpenAI *

KI-Verarbeitung (Standardmodus)

USA

✓ Kein Training auf Daten

Mistral AI *

KI-Verarbeitung (Erweiterter Datenschutz)

Europäische Union

✓ DSGVO-konform

Stripe

Zahlungsabwicklung

Global (EU-AVV)

✓ DSGVO-konform

ConvertAPI

Dokumentenkonvertierung

EU-Endpunkt

✓ DSGVO-konform

✓ ISO 27001:2022 zertifiziert

✓ Unterzeichneter AVV mit Better ISMS

PostHog

Produktanalysen

EU (Frankfurt)

✓ DSGVO-konform

Sentry

Fehlerüberwachung

Deutschland

✓ DSGVO-konform

Vercel

Frontend-Hosting

Globales CDN

✓ DSGVO-konform

Fly.io

Backend-API-Hosting

EU-Deployment

✓ DSGVO-konform

SendGrid (Twilio)

E-Mail-Kommunikation

USA (SCC)

✓ DSGVO + SCC

Kit (ConvertKit)

E-Mail-Kommunikation

USA (SCC)

✓ DSGVO + SCC

* Benutzerkonfigurierbar: Es ist jeweils nur EIN KI-Prozessor aktiv, abhängig von der Einstellung des Erweiterten Datenschutzmodus des Kunden.

Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter: ISMS Copilot stellt sicher, dass alle Unterauftragsverarbeiter:

  • Hinreichende Garantien für die DSGVO-Konformität bieten

  • Datenverarbeitungsbedingungen zustimmen, die im Wesentlichen diesem AVV entsprechen

  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren

  • Der Aufsicht und den Prüfungsrechten von ISMS Copilot unterliegen

Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern:

  • ISMS Copilot wird den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern informieren

  • Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail und In-App-Mitteilung

  • Kunden können neuen Unterauftragsverarbeitern innerhalb von 30 Tagen widersprechen

  • Bei Widerspruch wird ISMS Copilot den neuen Unterauftragsverarbeiter entweder nicht einsetzen oder dem Kunden die Kündigung des Dienstes ohne Vertragsstrafe ermöglichen

Abonnieren Sie Benachrichtigungen über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern, indem Sie Ihre E-Mail-Einstellungen unter Einstellungen überprüfen. Aktualisierte Listen der Unterauftragsverarbeiter sind jederzeit im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten einsehbar.

2.5 Unterstützung bei Betroffenenrechten

ISMS Copilot unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Anfragen zu Betroffenenrechten, einschließlich:

ISMS Copilot wird auf Kundenanfragen zur Unterstützung bei Betroffenenrechten innerhalb der unten angegebenen Zeitrahmen antworten. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die einmonatige Antwortfrist der DSGVO gegenüber betroffenen Personen einzuhalten (Art. 12 Abs. 3).

Recht auf Auskunft (Art. 15):

  • Self-Service-Zugriff auf alle Gespräche und Dateien über die Plattform

  • Vollständiger Datenexport im JSON-Format auf Anfrage an den Support (innerhalb von 72 Stunden)

Recht auf Berichtigung (Art. 16):

  • Self-Service-Aktualisierungen der Kontoeinstellungen

  • Vom Support unterstützte Änderungen der E-Mail-Adresse (innerhalb von 30 Tagen)

Recht auf Löschung (Art. 17):

  • Anfragen zur Kontolöschung über den Support

  • Vollständige Datenlöschung innerhalb von 30 Tagen

  • Bestätigung an den Kunden nach Abschluss der Löschung

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20):

  • Maschinenlesbarer JSON-Export aller personenbezogenen Daten des Kunden

  • Bereitstellung innerhalb von 72 Stunden (bis zu 5 Tage bei großen Konten)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruchsrecht (Art. 21):

  • Bearbeitung über den Support auf Einzelfallbasis

  • Antwort innerhalb von 30 Tagen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Identität der betroffenen Person zu überprüfen, bevor er Datenzugriff oder -export anfordert. ISMS Copilot stellt die Tools und Prozesse bereit, aber die Hauptverantwortung für die Beantwortung von Betroffenenanfragen liegt beim Kunden.

2.6 Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die Daten des Kunden betrifft, wird ISMS Copilot:

Erkennung und Bewertung:

  • Kontinuierliche Überwachung auf Sicherheitsvorfälle über Sentry und automatisierte Alarmierung

  • Durchführung einer Überprüfung des Sicherheitsvorfalls innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung

  • Bewertung des Risikos und der möglichen Auswirkungen auf die personenbezogenen Daten des Kunden

Benachrichtigung an den Kunden:

  • Benachrichtigung des Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Bestätigung, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten seine Daten betrifft

  • Bei Verdachtsfällen unter Untersuchung Bereitstellung einer vorläufigen Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden mit Updates, sobald Informationen verfügbar sind

  • Bereitstellung einer Beschreibung der Verletzung, einschließlich Kategorien und geschätzter Anzahl betroffener Personen

  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung

  • Darstellung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und zur Abmilderung ihrer Auswirkungen

  • Angabe einer Kontaktstelle für weitere Informationen

Zusammenarbeit:

  • Zusammenarbeit bei Untersuchungs- und Abhilfemaßnahmen des Kunden

  • Angemessene Unterstützung bei der Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen durch den Kunden

  • Dokumentation aller Verletzungen und Korrekturmaßnahmen

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden (innerhalb von 72 Stunden gemäß Art. 33) und der betroffenen Personen (Art. 34) erforderlich ist. ISMS Copilot liefert Informationen zur Unterstützung dieser Entscheidung und Pflichten.

2.7 Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

ISMS Copilot leistet angemessene Unterstützung, wenn der Kunde eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine vorherige Konsultation mit einer Aufsichtsbehörde durchführt, einschließlich:

  • Bereitstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten als Referenz

  • Beschreibung der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen

  • Erläuterung der Datenflüsse und der Vereinbarungen mit Unterauftragsverarbeitern

  • Beantwortung spezifischer Fragen zu den Verarbeitungsvorgängen

2.8 Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung der Dienste oder auf Anfrage des Kunden wird ISMS Copilot:

Standard-Löschung (Standard):

  • Löschung aller personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung

  • Überschreiben von Backup-Daten innerhalb von 90 Tagen

  • Bereitstellung einer schriftlichen Löschbestätigung auf Anfrage

Datenexport vor der Löschung:

  • Der Kunde kann vor der Kündigung einen vollständigen Datenexport anfordern

  • Export im JSON-Format innerhalb von 72 Stunden

  • Löschung erfolgt nach Bestätigung des Erhalts des Exports

Gesetzliche Aufbewahrungsausnahmen:

  • Anonymisierte Abrechnungsdaten werden für 7 Jahre aufbewahrt (Steuer- und Buchhaltungs-Compliance)

  • Anonymisierte Analysedaten können aufbewahrt werden

  • Inhalte, die von automatisierten Moderationssystemen markiert wurden, werden bis zu 1 Jahr zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur Überprüfung der Plattformsicherheit aufbewahrt (siehe Datenschutzrichtlinie, Abschnitt Inhaltsmoderation)

  • Daten, die aufgrund geltender Gesetze aufbewahrt werden müssen, werden isoliert und geschützt, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abläuft

2.9 Audit-Rechte

Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch ISMS Copilot unter Berücksichtigung angemessener Einschränkungen zu prüfen:

Prüfung der Dokumentation:

  • Kunden können öffentlich zugängliche Compliance-Dokumentationen in unserer Security Collection einsehen

  • Anforderung zusätzlicher Dokumentation über den Support (z. B. Verträge mit Unterauftragsverarbeitern, Sicherheitsrichtlinien)

  • Einsicht in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten jederzeit möglich

Vor-Ort-Audits:

  • Kunden können Vor-Ort-Audits mit einer schriftlichen Vorankündigung von 60 Tagen durchführen

  • Maximal ein Audit pro Jahr, sofern nicht durch eine Datenschutzverletzung erforderlich

  • Audits müssen während der Geschäftszeiten durchgeführt werden und dürfen den Betrieb nicht stören

  • Der Kunde trägt die Kosten des Audits, es sei denn, das Audit deckt eine Nichteinhaltung auf, die: (a) eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten darstellt, oder (b) ein systematisches Versagen bei der Implementierung dokumentierter Sicherheitsmaßnahmen beinhaltet, oder (c) zu behördlichen Durchsetzungsmaßnahmen führt. In diesen Fällen trägt ISMS Copilot die angemessenen Audit-Kosten, die nach Feststellung der Nichteinhaltung entstanden sind.

  • Ergebnisse werden vertraulich behandelt und dürfen nur bei gesetzlicher Verpflichtung geteilt werden

Zertifizierungen durch Dritte:

  • ISMS Copilot wird relevante Sicherheitszertifizierungen anstreben und aufrechterhalten (ISO 27001 in Arbeit)

  • Zertifizierungsberichte können auf Anfrage unter NDA geteilt werden

  • Kunden können sich auf Dritt-Zertifizierungen verlassen, anstatt eigene Audits durchzuführen

3. Internationale Datentransfers

3.1 Datentransfermechanismen

ISMS Copilot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß Kapitel V der DSGVO:

Primäre Speicherung (immer EU):

  • Die gesamte Datenbank-Speicherung erfolgt in Frankfurt, Deutschland (AWS EU-Central-1)

  • Gesprächshistorie, hochgeladene Dateien und Kontodaten verbleiben in der EU

  • Kein Angemessenheitsbeschluss für die primäre Speicherung erforderlich

KI-Verarbeitung (benutzerkonfigurierbar):

Bei EINGESCHALTETEM erweiterten Datenschutzmodus: Die KI-Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU über Mistral AI ohne Datenspeicherung. Es findet kein internationaler Datentransfer für die KI-Verarbeitung statt.

Bei AUSGESCHALTETEM erweitertem Datenschutzmodus (Standard): Gesprächsinhalte werden zur KI-Verarbeitung an die USA über xAI/OpenAI mit einer 30-tägigen Speicherung übertragen. Für diese Übertragungen gelten Standardvertragsklauseln.

E-Mail-Kommunikation (US-basiert):

  • E-Mail-Adressen werden an SendGrid und Kit (USA) übertragen

  • Geschützt durch von der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln

  • Kunden können Transfers minimieren, indem sie nicht essentielle E-Mails abbestellen

3.2 Standardvertragsklauseln (SCCs)

Für Übermittlungen in die USA stützt sich ISMS Copilot auf Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission):

  • Kunde an ISMS Copilot: Modul Zwei (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) findet Anwendung, wenn der Kunde als Verantwortlicher handelt

  • ISMS Copilot an US-Unterauftragsverarbeiter: Modul Drei (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter) findet Anwendung

  • Anwendbares Recht für SCCs: Französisches Recht (Klausel 17, Option 1)

  • Zuständige Aufsichtsbehörde: CNIL, Frankreich (Klausel 13)

  • Kopien der mit Unterauftragsverarbeitern abgeschlossenen SCCs sind auf Anfrage über den Support erhältlich

3.3 Zusätzliche Maßnahmen

ISMS Copilot implementiert zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Daten, die außerhalb der EU übertragen werden:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (TLS 1.3) für alle Datenübertragungen

  • Vertragliches Verbot von KI-Training mit Kundendaten

  • Begrenzte Aufbewahrung durch KI-Anbieter (30 Tage bei xAI/OpenAI, keine bei Mistral AI)

  • Fähigkeit des Kunden, den Übertragungsort über den erweiterten Datenschutzmodus zu steuern

  • Kontinuierliche Überwachung rechtlicher Entwicklungen in Bezug auf internationale Transfers

3.4 Transfer Impact Assessment (TIA)

ISMS Copilot hat eine Transferfolgenabschätzung (TIA) für US-basierte Unterauftragsverarbeiter durchgeführt und Folgendes festgestellt:

  • Standardvertragsklauseln bieten angemessene Garantien gemäß DSGVO Kapitel V

  • Ergänzende technische Maßnahmen (Verschlüsselung, begrenzte Aufbewahrung, Benutzerkontrollen) erhöhen den Schutz

  • Kunden haben die Möglichkeit, KI-Verarbeitungstransfers in die USA vollständig zu vermeiden, indem sie den erweiterten Datenschutzmodus aktivieren (nur EU-Verarbeitung ohne Speicherung)

  • E-Mail-Übertragungen an US-Anbieter (SendGrid, Kit) bleiben unabhängig vom Datenschutzmodus bestehen, sind aber durch SCCs und Verschlüsselung geschützt

  • Es liegen keine Hinweise vor, dass Unterauftragsverarbeiter Regierungsanfragen für den Zugriff auf Kundendaten erhalten haben

Die vollständige Transferfolgenabschätzung, einschließlich Risikobewertungsmethodik und Analyse des US-Überwachungsrechts, ist verfügbar unter Transfer Impact Assessment.

Organisationen mit strengen Anforderungen an die Datenhaltung in der EU sollten den Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren, um KI-bezogene Transfers zu eliminieren und die Pflichten zur Transferfolgenabschätzung zu vereinfachen. E-Mail-Übertragungen an US-Anbieter bleiben bestehen, werden aber minimiert, indem nicht essentielle Kommunikation abbestellt wird. Siehe unsere Transfer Impact Assessment für Details.

4. Pflichten des Kunden als Verantwortlicher

4.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitungsweisungen

Der Kunde sichert zu, dass:

  • Alle Verarbeitungsweisungen der DSGVO und geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen

  • Der Kunde über eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung aller auf die Plattform hochgeladenen Daten verfügt

  • Der Kunde die betroffenen Personen über die Verarbeitung und ihre Rechte informiert hat

  • Der Kunde ordnungsgemäße Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten führt (Art. 30 DSGVO)

4.2 Besondere Kategorien von Daten

Wenn der Kunde besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) hochlädt, bestätigt er:

  • Dass die entsprechenden Bedingungen von Artikel 9 erfüllt sind (z. B. ausdrückliche Einwilligung, Rechtsansprüche, erhebliches öffentliches Interesse)

  • Dass zusätzliche Schutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen bestehen

  • Dass der Kunde, falls erforderlich, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt hat

4.3 Verwaltung von Betroffenenrechten

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen zu Betroffenenrechten

  • Verifizierung der Identität der betroffenen Person vor einer Datenanfrage an ISMS Copilot

  • Entscheidung über die Benachrichtigung von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen im Falle von Datenschutzverletzungen

  • Sicherstellung, dass betroffene Personen über die Rolle von ISMS Copilot als Auftragsverarbeiter informiert sind

4.4 Konfiguration der Datenspeicherung

Der Kunde muss:

  • Angemessene Aufbewahrungsfristen konfigurieren, die seinen Datenschutzrichtlinien entsprechen

  • Die Speichereinstellungen regelmäßig überprüfen, um die Konformität sicherzustellen

  • Die Löschung beantragen, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind

4.5 Workspace-Isolierung

Der Kunde sollte:

  • Separate Workspaces für verschiedene Clients oder Datenkategorien erstellen

  • Die Mischung personenbezogener Daten verschiedener Betroffener in einem Workspace vermeiden

  • Workspaces löschen, wenn Projekte abgeschlossen sind und die Daten nicht mehr benötigt werden

5. Haftung und Freistellung

5.1 Haftungsverteilung

Gemäß Artikel 82 DSGVO:

  • Kunde und ISMS Copilot haften jeweils für Schäden, die durch eigene Verstöße gegen die DSGVO verursacht wurden

  • ISMS Copilot ist von der Haftung befreit, wenn nachgewiesen wird, dass das Unternehmen für das den Schaden auslösende Ereignis nicht verantwortlich ist

  • ISMS Copilot haftet nicht für Schäden, die aus unrechtmäßigen Verarbeitungsweisungen des Kunden resultieren

5.2 Freistellung

Der Kunde stellt ISMS Copilot von allen Ansprüchen, Bußgeldern oder Schäden frei, die resultieren aus:

  • Verstößen des Kunden gegen die DSGVO oder andere Datenschutzgesetze

  • Unrechtmäßigen Verarbeitungsweisungen des Kunden

  • Versäumnissen des Kunden bei der Einholung notwendiger Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

  • Upload besonderer Kategorien von Daten durch den Kunden ohne angemessene Schutzmaßnahmen

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Laufzeit

Dieser AVV tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde erstmals Dienste von ISMS Copilot nutzt, und gilt so lange, wie ISMS Copilot personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet.

6.2 Kündigung

Dieser AVV endet automatisch bei:

  • Kündigung der Nutzungsbedingungen

  • Abschluss aller Verarbeitungstätigkeiten und Löschung der personenbezogenen Daten des Kunden

6.3 Folgen der Beendigung

Nach Beendigung:

  • Wird ISMS Copilot alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß Abschnitt 2.8 löschen oder zurückgeben

  • Bleiben Pflichten zur Vertraulichkeit, Datensicherheit und gesetzlichen Aufbewahrung über die Beendigung hinaus bestehen

  • Bleibt das Prüfungsrecht des Kunden für 12 Monate nach Beendigung bestehen

7. Änderungen und Aktualisierungen

7.1 Aktualisierungen des AVV

ISMS Copilot kann diesen AVV aktualisieren, um Folgendem Rechnung zu tragen:

  • Änderungen in Datenschutzgesetzen oder behördlichen Leitlinien

  • Änderungen der Verarbeitungsvorgänge oder der Unterauftragsverarbeiter

  • Verbesserungen der Sicherheitsmaßnahmen oder Datenschutzpraktiken

7.2 Benachrichtigung über Änderungen

  • Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail und In-App-Benachrichtigung mitgeteilt

  • Der aktualisierte AVV wird unter dieser URL mit einem neuen „Gültigkeitsdatum“ veröffentlicht

  • Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens gilt als Zustimmung zum aktualisierten AVV

7.3 Widerspruchsrechte

  • Der Kunde kann wesentlichen Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung widersprechen

  • Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde den Dienst ohne Vertragsstrafe kündigen

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Anwendbares Recht

Dieser AVV unterliegt:

  • Der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679

  • Dem französischen Datenschutzrecht (Datenschutzgesetz 78-17 vom 6. Januar 1978)

  • Den Gesetzen Frankreichs für die vertragliche Auslegung

8.2 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem AVV unterliegen der Gerichtsbarkeit französischer Gerichte, wobei die Aufsichtsbehörde die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) ist.

9. Kontaktinformationen

9.1 Kontakte zum Datenschutz

Für Fragen oder Anfragen im Zusammenhang mit dem AVV:

  • Kontaktieren Sie den Support über das Help Center (zugänglich über das Benutzermenü)

  • Senden Sie eine E-Mail von Ihrer registrierten E-Mail-Adresse

  • Geben Sie „AVV-Anfrage“ oder „Data Processing Agreement“ im Betreff an

9.2 Datenschutz-Kontaktstelle

ISMS Copilot hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da wir die Kriterien für eine Pflichtbenennung gemäß Art. 37 DSGVO nicht erfüllen. Für Datenschutzanfragen zu diesem AVV kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder über das Help Center.

9.3 Aufsichtsbehörde

Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL)

  • Website: https://www.cnil.fr/en

  • Adresse: 3 Place de Fontenoy, TSA 80715, 75334 Paris Cedex 07, Frankreich

  • Telefon: +33 1 53 73 22 22

10. Zusätzliche Ressourcen

Begleitende Dokumentation

Konfigurationsleitfäden

Anhang A: Zusammenfassung der Verarbeitungsdetails

Gegenstand

Bereitstellung einer KI-gestützten Compliance-Plattform einschließlich Gesprächsverarbeitung, Dokumentenanalyse und Wissensmanagement.

Dauer

Für die Dauer des aktiven Abonnements des Kunden plus die vom Kunden konfigurierte Aufbewahrungsfrist (1 Tag bis 7 Jahre), gefolgt von einem 30-tägigen Löschfenster.

Art und Zweck

  • Art: Automatisierte KI-Verarbeitung, Datenbankspeicherung, Dateikonvertierung und -analyse

  • Zweck: Ermöglichung für Compliance-Experten, KI-Beratung zu erhalten, Dokumente zu analysieren, Richtlinien zu erstellen und Compliance-Wissen zu verwalten

Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeiter des Kunden und autorisierte Plattformnutzer

  • Kunden des Kunden (sofern in Dokumenten oder Anfragen erwähnt)

  • In der Compliance-Dokumentation erwähnte Personen

  • Betroffene von Sicherheitsvorfällen

Kategorien personenbezogener Daten

  • Kontaktinformationen (E-Mail-Adressen)

  • Authentifizierungsdaten (gehashte Passwörter)

  • Gesprächsinhalte und KI-Interaktionen

  • Hochgeladene Compliance-Dokumente

  • Nutzungsmetadaten und Zeitstempel

  • Potenziell besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO), sofern vom Kunden hochgeladen

Anhang B: Protokoll über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern

Dieser Anhang dokumentiert alle Hinzufügungen, Entfernungen und Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern seit dem Inkrafttreten des AVV. Kunden werden 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen informiert.

Stand: November 2025

Ursprüngliche Liste der Unterauftragsverarbeiter erstellt. Siehe Abschnitt 2.4 und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für die vollständige aktuelle Liste.

Künftige Änderungen

Alle Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern werden hier dokumentiert mit:

  • Datum des Inkrafttretens der Änderung

  • Name und Standort des Unterauftragsverarbeiters

  • Art der Änderung (Hinzufügung, Entfernung, Ersetzung)

  • Verarbeitungszweck

  • Datum der Kundenbenachrichtigung

Hilfe erhalten

Bei Fragen zu diesem Auftragsverarbeitungsvertrag:

  • Überprüfen Sie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für technische Verarbeitungsdetails

  • Kontaktieren Sie den Support über das Help Center für Klärungen

  • Fordern Sie zusätzliche Dokumente (z. B. SCCs, Sicherheitsrichtlinien) über den Support an

  • Besuchen Sie unsere Security Collection für umfassende Compliance-Ressourcen

  • Geben Sie „AVV-Anfrage“ im Betreff an, um eine bevorzugte Bearbeitung zu erhalten

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