Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) - Aktualisiert
Übersicht
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen (dem „Kunden“ oder „Verantwortlichen“) und ISMS Copilot (dem „Auftragsverarbeiter“) für die Nutzung der ISMS Copilot KI-Compliance-Plattform. Dieser AVV entspricht Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden.
Datum des Inkrafttretens: November 2025. Dieser AVV gilt automatisch für alle Kunden von ISMS Copilot, die personenbezogene Daten über die Plattform verarbeiten. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich – Ihre Nutzung des Dienstes gilt als Zustimmung.
Für wen dies bestimmt ist
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist bestimmt für:
Organisationen, die ISMS Copilot zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen
Compliance-Berater, die Kundendaten über die Plattform verarbeiten
Datenschutzbeauftragte, die Anbieterbewertungen durchführen
Rechts- und Beschaffungsteams, die Vereinbarungen zur Datenverarbeitung prüfen
Auditoren, die die Einhaltung von Artikel 28 DSGVO prüfen
Definitionen
Schlüsselbegriffe
„Kunde“ oder „Verantwortlicher“: Die Organisation oder Einzelperson, die ISMS Copilot-Dienste abonniert und über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
„Auftragsverarbeiter“: ISMS Copilot, das personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
„Personenbezogene Daten des Kunden“: Alle personenbezogenen Daten, die von ISMS Copilot im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, einschließlich Gesprächsinhalten, hochgeladenen Dokumenten und zugehörigen Metadaten.
„Unterauftragsverarbeiter“: Jeder Drittverarbeiter, der von ISMS Copilot mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beauftragt wird.
„Betroffene Person“: Die identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, auf die sich die personenbezogenen Daten des Kunden beziehen.
„Verarbeitung“: Jeder mit personenbezogenen Daten ausgeführte Vorgang, wie das Erheben, Speichern, Verwenden, Offenlegen oder Löschen.
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“: Eine Sicherheitsverletzung, die zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden führt.
1. Gegenstand und Anwendbarkeit
1.1 Anwendung des AVV
Dieser AVV gilt für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten des Kunden durch ISMS Copilot im Rahmen der Erbringung der in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Plattformdienste.
1.2 Gegenstand der Verarbeitung
ISMS Copilot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, um KI-gestützte Compliance-Unterstützung anzubieten, einschließlich:
Verarbeitung von Benutzeranfragen und Erstellung von KI-Antworten
Speicherung von Gesprächsverlauf und Kontext
Analyse hochgeladener Compliance-Dokumente
Pflege von Workspace-Konfigurationen und benutzerdefinierten Anweisungen
1.3 Dauer der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des aktiven Abonnements des Kunden und gemäß der vom Kunden konfigurierten Datenaufbewahrungsfrist (1 Tag bis 7 Jahre oder „für immer behalten“). Nach Beendigung werden alle personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.4 Art und Zweck der Verarbeitung
Art: Automatisierte Verarbeitung mittels KI-Modellen, Datenbank-Speicherung und Dateiverarbeitung
Zweck: Bereitstellung von Compliance-Beratung, Dokumentenanalyse, Richtlinienerstellung und Wissensmanagement gemäß den Anweisungen des Kunden
1.5 Kategorien betroffener Personen
Mitarbeiter und autorisierte Benutzer des Kunden
Kunden und Endnutzer des Kunden (sofern in hochgeladenen Dokumenten oder Anfragen erwähnt)
In der Compliance-Dokumentation namentlich genannte Personen
Subjekte von Sicherheitsvorfällen
1.6 Kategorien personenbezogener Daten
Benutzerkontoinformationen (E-Mail-Adressen, Authentifizierungsdaten)
Gesprächsinhalte und KI-Interaktionen
Inhalt hochgeladener Dokumente (Richtlinien, Verfahren, Auditberichte)
Workspace-Konfigurationen und benutzerdefinierte Anweisungen
Nutzungsmetadaten und Zeitstempel
Möglicherweise besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO), falls vom Kunden hochgeladen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Hochladen besonderer Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) sicherzustellen, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen bestehen (z. B. Berichte über Sicherheitsvorfälle mit Gesundheitsdaten, Mitarbeiterinformationen oder andere sensible Kategorien).
2. Pflichten des Auftragsverarbeiters (Artikel 28 Abs. 3 DSGVO)
2.1 Verarbeitungsanweisungen
ISMS Copilot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, einschließlich:
Anweisungen über die Plattform-Schnittstelle (Anfragen, Dokument-Uploads, Workspace-Konfigurationen)
Vom Kunden konfigurierte Datenaufbewahrungseinstellungen
Auswahl des erweiterten Datenschutzmodus (nur EU vs. Standard-KI-Verarbeitung)
Über die Plattform oder den Support eingereichte Löschanfragen
Verbotene Verarbeitung: ISMS Copilot und seinen KI-Unterauftragsverarbeitern (xAI, OpenAI, Mistral AI) ist es vertraglich untersagt, personenbezogene Daten des Kunden zum Trainieren, Verbessern oder Entwickeln von KI-Modellen zu verwenden. Dieses Verbot ist in alle Verträge mit KI-Unterauftragsverarbeitern integriert.
Ist ISMS Copilot der Ansicht, dass eine Anweisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt, informieren wir den Kunden unverzüglich und sind berechtigt, die Verarbeitung auszusetzen, bis die Anweisung bestätigt oder geändert wird. Bestätigt der Kunde eine Anweisung, von der ISMS Copilot vernünftigerweise annimmt, dass sie gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, kann ISMS Copilot die Ausführung verweigern und bei Fortbestehen der Unstimmigkeit die betroffenen Verarbeitungsaktivitäten mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
2.2 Vertraulichkeit der Verarbeitung
ISMS Copilot stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden befugten Personen:
Einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen (vertraglich oder gesetzlich)
Angemessene Schulungen zum Datenschutz erhalten
Nur nach dem „Need-to-Know“-Prinzip auf Daten zugreifen
Dokumentierte Datenverarbeitungsverfahren befolgen
2.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (Artikel 32 DSGVO)
ISMS Copilot implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich:
Zugangskontrollmaßnahmen:
Sicherheit auf Zeilenebene in der Datenbank, die den benutzerübergreifenden Datenzugriff verhindert
Benutzerauthentifizierung für alle geschützten Ressourcen erforderlich
Workspace-Isolierung zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen von Kundendaten
Unterstützung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
Automatische Sitzungs-Timeout-Steuerungen
Verschlüsselungsmaßnahmen:
TLS 1.3-Verschlüsselung für Datenübertragungen
Datenbankverschlüsselung im Ruhezustand (at rest)
Passwort-Hashing unter Verwendung von Industriestandard-Algorithmen (irreversibel)
Verschlüsselte Dateispeicherung in Supabase
Datenminimierung:
Erhebung nur wesentlicher Daten (E-Mail, Nachrichten, Dateien)
Keine Erhebung unnötiger demografischer oder Kontaktinformationen
Analysekonfiguration mit
sendDefaultPii: falseVom Kunden kontrollierte Aufbewahrungsfristen mit automatisierter Löschung
Verfügbarkeit und Belastbarkeit:
Automatisierte Datenbank-Backups
Disaster-Recovery-Verfahren
24/7-Überwachung und Alarmierung via Sentry
Echtzeit-Uptime-Überwachung via BetterStack mit sofortiger Slack-Alarmierung
Öffentliche Statusseite für Transparenz (status.ismscopilot.com)
Progressive Eskalation bei Vorfällen via E-Mail und SMS
Prüfung und Bewertung:
Regelmäßige Sicherheitsbewertungen
Kontinuierliche Fehlerüberwachung und Protokollierung
Automatisierte Tests der Datenlöschung
Verfahren zur Überprüfung der Zugangskontrolle
Detaillierte technische und organisatorische Maßnahmen finden Sie in unserem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) oder in unserer Security Collection.
2.4 Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern
Allgemeine Genehmigung: Der Kunde erteilt ISMS Copilot die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden unter den in diesem Abschnitt genannten Bedingungen zu beauftragen.
Aktuelle Unterauftragsverarbeiter: Die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter wird in unserem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt und umfasst:
Unterauftragsverarbeiter
Zweck
Standort
AVV-Status
Supabase (PostgreSQL + Storage)
Datenbank- und Dateispeicherung
EU (Frankfurt)
✓ DSGVO-konform
Anthropic (Claude), xAI (Grok-3), OpenAI (GPT) *
KI-Verarbeitung (Standardmodus)
USA
✓ Kein Training mit Daten
Mistral AI *
KI-Verarbeitung (Erweiterter Datenschutz)
Europäische Union
✓ DSGVO-konform
Stripe
Zahlungsabwicklung
Global (EU-AVV)
✓ DSGVO-konform
ConvertAPI
Dokumentenkonvertierung
EU-Endpunkt
✓ DSGVO-konform
✓ ISO 27001:2022 zertifiziert
✓ Unterzeichneter AVV mit Better ISMS
PostHog
Produktanalyse
EU (Frankfurt)
✓ DSGVO-konform
Sentry
Fehlerüberwachung
Deutschland
✓ DSGVO-konform
Vercel
Frontend-Hosting
Globales CDN
✓ DSGVO-konform
Fly.io
Backend-API-Hosting
EU-Bereitstellung
✓ DSGVO-konform
SendGrid (Twilio)
E-Mail-Kommunikation
USA (SCC)
✓ DSGVO + SCC
Kit (ConvertKit)
E-Mail-Kommunikation
USA (SCC)
✓ DSGVO + SCC
* Durch Benutzer konfigurierbar: Es ist jeweils nur EIN KI-Prozessor aktiv, je nach Einstellung des erweiterten Datenschutzmodus des Kunden.
Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter: ISMS Copilot stellt sicher, dass alle Unterauftragsverarbeiter:
Hinreichende Garantien für die Einhaltung der DSGVO bieten
Datenverarbeitungsbedingungen zustimmen, die diesem AVV im Wesentlichen gleichwertig sind
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren
Der Aufsicht und den Prüfungsrechten von ISMS Copilot unterliegen
Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern:
ISMS Copilot wird den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern benachrichtigen
Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail und In-App-Ankündigung
Kunden können innerhalb von 30 Tagen gegen neue Unterauftragsverarbeiter Einspruch erheben
Bei Einspruch des Kunden wird ISMS Copilot den neuen Unterauftragsverarbeiter entweder nicht einsetzen oder dem Kunden die Kündigung des Dienstes ohne Vertragsstrafe ermöglichen
Abonnieren Sie Benachrichtigungen über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern, indem Sie Ihre E-Mail-Einstellungen in den Einstellungen überprüfen. Aktualisierte Listen der Unterauftragsverarbeiter sind jederzeit im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten verfügbar.
2.5 Unterstützung bei Betroffenenrechten
ISMS Copilot unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Anfragen zu Betroffenenrechten, einschließlich:
ISMS Copilot wird auf Anfragen des Kunden zur Unterstützung bei Betroffenenrechten innerhalb der unten angegebenen Zeitrahmen reagieren. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die einmonatige Antwortfrist der DSGVO gegenüber den betroffenen Personen einzuhalten (Art. 12 Abs. 3).
Auskunftsrecht (Artikel 15):
Self-Service-Zugriff auf alle Gespräche und Dateien über die Plattform
Vollständiger Datenexport im JSON-Format auf Anfrage an den Support (innerhalb von 72 Stunden)
Recht auf Berichtigung (Artikel 16):
Self-Service-Updates in den Kontoeinstellungen
Support-gestützte Änderungen der E-Mail-Adresse (innerhalb von 30 Tagen)
Recht auf Löschung (Artikel 17):
Anträge auf Kontolöschung über den Support
Vollständige Datenlöschung innerhalb von 30 Tagen
Bestätigung an den Kunden nach Abschluss
Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20):
Maschinenlesbarer JSON-Export aller personenbezogenen Daten des Kunden
Bereitstellung innerhalb von 72 Stunden (bis zu 5 Tage bei großen Konten)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruchsrecht (Art. 21):
Bearbeitung über den Support im Einzelfall
Antwort innerhalb von 30 Tagen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Identität der betroffenen Person zu verifizieren, bevor er Zugriff auf Daten oder einen Export anfordert. ISMS Copilot stellt die Tools und Prozesse bereit, aber der Kunde trägt die Hauptverantwortung für die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen.
2.6 Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden wird ISMS Copilot:
Erkennung und Bewertung:
Sicherheitsvorfälle über Sentry und automatisierte Alarmierung kontinuierlich überwachen
Überprüfung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung durchführen
Risiko und potenzielle Auswirkungen auf die personenbezogenen Daten des Kunden bewerten
Benachrichtigung des Kunden:
Den Kunden innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen, nachdem bestätigt wurde, dass eine Verletzung personenbezogene Daten des Kunden betrifft
Bei vermuteten Vorfällen, die noch untersucht werden, eine vorläufige Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden senden, mit Updates sobald Informationen vorliegen
Beschreibung der Verletzung bereitstellen, einschließlich Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Personen
Wahrscheinliche Folgen der Verletzung beschreiben
Ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und zur Abmilderung ihrer Auswirkungen darlegen
Kontaktstelle für weitere Informationen benennen
Zusammenarbeit:
Mit dem Kunden bei der Untersuchung und Behebung kooperieren
Angemessene Unterstützung bei der Benachrichtigung von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen durch den Kunden leisten
Alle Verletzungen und Abhilfemaßnahmen dokumentieren
Der Kunde ist weiterhin dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden (innerhalb von 72 Stunden gemäß Art. 33) und der betroffenen Personen (Art. 34) erforderlich ist. ISMS Copilot liefert Informationen zur Unterstützung der Entscheidung und Pflichten des Kunden.
2.7 Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
ISMS Copilot wird angemessene Unterstützung leisten, wenn der Kunde eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine vorherige Konsultation mit einer Aufsichtsbehörde durchführt, einschließlich:
Bereitstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten als Referenz
Beschreibung der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen
Erläuterung von Datenflüssen und Vereinbarungen mit Unterauftragsverarbeitern
Beantwortung spezifischer Fragen zu Verarbeitungsvorgängen
2.8 Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung der Dienste oder auf Anfrage des Kunden wird ISMS Copilot:
Standardlöschung (Standard):
Alle personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung löschen
Backup-Daten innerhalb von 90 Tagen überschreiben
Auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung der Löschung ausstellen
Datenexport vor der Löschung:
Der Kunde kann vor der Beendigung einen vollständigen Datenexport anfordern
Export erfolgt im JSON-Format innerhalb von 72 Stunden
Löschung erfolgt nach Bestätigung der Exportzustellung
Gesetzliche Aufbewahrungsausnahmen:
Anonymisierte Abrechnungsunterlagen werden für 7 Jahre aufbewahrt (Steuer- und Buchhaltungskonformität)
Anonymisierte Analysedaten können aufbewahrt werden
Inhalte, die von automatisierten Moderationssystemen markiert wurden, werden bis zu 1 Jahr für die Rechtskonformität und Sicherheitsbewertung aufbewahrt (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt Inhaltsmoderation)
Daten, die nach geltendem Recht aufbewahrt werden müssen, werden isoliert und geschützt, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abläuft
2.9 Prüfungsrechte
Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch ISMS Copilot unter Berücksichtigung angemessener Einschränkungen zu prüfen:
Dokumentationsprüfung:
Der Kunde kann öffentlich verfügbare Compliance-Dokumente in unserer Security Collection einsehen
Zusätzliche Dokumentation über den Support anfordern (z. B. Verträge mit Unterauftragsverarbeitern, Sicherheitsrichtlinien)
Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu jeder Zeit
Vor-Ort-Prüfungen:
Der Kunde kann Vor-Ort-Prüfungen mit einer schriftlichen Vorankündigung von 60 Tagen durchführen
Maximal ein Audit pro Jahr, sofern nicht durch eine Datenschutzverletzung erforderlich
Audits müssen während der Geschäftszeiten durchgeführt werden und dürfen den Betrieb nicht beeinträchtigen
Der Kunde trägt die Kosten des Audits, es sei denn, das Audit deckt eine Nichteinhaltung auf, die: (a) eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten darstellt, (b) ein systematisches Versäumnis bei der Umsetzung dokumentierter Sicherheitsmaßnahmen beinhaltet oder (c) zu behördlichen Durchsetzungsmaßnahmen führt. In diesen Fällen trägt ISMS Copilot die angemessenen Auditkosten, die nach Feststellung der Nichteinhaltung entstanden sind.
Ergebnisse bleiben vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden, außer wenn gesetzlich vorgeschrieben
Zertifizierungen durch Dritte:
ISMS Copilot wird relevante Sicherheitszertifizierungen anstreben und aufrechterhalten (ISO 27001 in Arbeit)
Zertifizierungsberichte können auf Anfrage unter NDA geteilt werden
Kunden können sich auf Zertifizierungen durch Dritte verlassen, anstatt eigene Audits durchzuführen
3. Internationale Datentransfers
3.1 Mechanismen für den Datentransfer
ISMS Copilot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden in Übereinstimmung mit Kapitel V der DSGVO:
Primäre Speicherung (Immer EU):
Die gesamte Datenbank-Speicherung erfolgt in Frankfurt am Main, Deutschland (AWS EU-Central-1)
Gesprächsverlauf, hochgeladene Dateien und Kontodaten verbleiben in der EU
Für die primäre Speicherung ist kein Angemessenheitsbeschluss erforderlich
KI-Verarbeitung (Vom Kunden konfigurierbar):
Wenn der erweiterte Datenschutzmodus Aktiviert ist: Die KI-Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU über Mistral AI ohne Datenspeicherung. Für die KI-Verarbeitung findet kein internationaler Datentransfer statt.
Wenn der erweiterte Datenschutz Deaktiviert ist (Standard): Gesprächsinhalte werden zur KI-Verarbeitung über xAI/OpenAI mit einer 30-tägigen Aufbewahrung in die USA übertragen. Für diese Übertragungen gelten Standardvertragsklauseln.
E-Mail-Kommunikation (USA-basiert):
E-Mail-Adressen werden an SendGrid und Kit (USA) übertragen
Geschützt durch von der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln
Kunden können Übertragungen minimieren, indem sie sich von nicht wesentlichen E-Mails abmelden
3.2 Standardvertragsklauseln (SCCs)
Bei Übermittlungen in die USA stützt sich ISMS Copilot auf Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission):
Kunde an ISMS Copilot: Modul Zwei (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) findet Anwendung, wenn der Kunde als Verantwortlicher handelt
ISMS Copilot an US-Unterauftragsverarbeiter: Modul Drei (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter) findet Anwendung
Anwendbares Recht für SCCs: Französisches Recht (Klausel 17, Option 1)
Zuständige Aufsichtsbehörde: CNIL, Frankreich (Klausel 13)
Kopien der unterzeichneten SCCs mit Unterauftragsverarbeitern sind auf Anfrage über den Support erhältlich
3.3 Zusätzliche Maßnahmen
ISMS Copilot implementiert zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Daten, die außerhalb der EU übertragen werden:
End-to-End-Verschlüsselung (TLS 1.3) für alle Daten während der Übertragung
Vertragliches Verbot von KI-Training mit Kundendaten
Begrenzte Aufbewahrung durch KI-Anbieter (30 Tage für xAI/OpenAI, keine für Mistral AI)
Möglichkeit des Kunden, das Transferziel über den erweiterten Datenschutzmodus zu steuern
Kontinuierliche Beobachtung rechtlicher Entwicklungen in Bezug auf internationale Transfers
3.4 Datentransfer-Folgenabschätzung (TIA)
ISMS Copilot hat eine Datentransfer-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment - TIA) für US-basierte Unterauftragsverarbeiter durchgeführt und festgestellt, dass:
Standardvertragsklauseln angemessene Garantien gemäß Kapitel V der DSGVO bieten
Zusätzliche technische Maßnahmen (Verschlüsselung, begrenzte Aufbewahrung, Benutzerkontrollen) den Schutz verstärken
Kunden die Möglichkeit haben, Transfers zur KI-Verarbeitung in die USA vollständig zu vermeiden, indem sie den erweiterten Datenschutzmodus (nur EU-Verarbeitung ohne Aufbewahrung) aktivieren
E-Mail-Übertragungen an US-Anbieter (SendGrid, Kit) unabhängig vom Datenschutzmodus bestehen bleiben, aber durch SCCs und Verschlüsselung geschützt sind
Keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Unterauftragsverarbeiter staatliche Zugriffsanfragen für Kundendaten erhalten haben
Die vollständige Folgenabschätzung, einschließlich Risikobewertungsmethodik und Analyse des US-Überwachungsrechts, ist unter Transfer Impact Assessment verfügbar.
Organisationen mit strengen Anforderungen an die Datenresidenz in der EU sollten den erweiterten Datenschutzmodus aktivieren, um Transfers zur KI-Verarbeitung zu eliminieren und Pflichten zur Datentransfer-Folgenabschätzung zu vereinfachen. E-Mail-Übertragungen an US-Anbieter bleiben bestehen, werden jedoch durch Abbestellen nicht wesentlicher Kommunikation minimiert. Weitere Informationen finden Sie in unserem Transfer Impact Assessment.
4. Pflichten des Kunden als Verantwortlicher
4.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitungsanweisungen
Der Kunde sichert zu, dass:
Alle Verarbeitungsanweisungen der DSGVO und geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen
Der Kunde eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung aller auf die Plattform hochgeladenen personenbezogenen Daten hat
Der Kunde die betroffenen Personen über die Verarbeitung und ihre Rechte informiert hat
Der Kunde ein entsprechendes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führt (Art. 30 DSGVO)
4.2 Besondere Datenkategorien
Falls der Kunde besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) hochlädt, bestätigt er, dass:
Die entsprechenden Bedingungen nach Art. 9 erfüllt sind (z. B. ausdrückliche Einwilligung, Rechtsansprüche, erhebliches öffentliches Interesse)
Zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen getroffen wurden
Der Kunde, falls erforderlich, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt hat
4.3 Verwaltung von Betroffenenrechten
Der Kunde ist verantwortlich für:
Entgegennahme und Beantwortung von Anträgen auf Betroffenenrechte
Verifizierung der Identität der betroffenen Person vor Anforderung von Daten bei ISMS Copilot
Entscheidung über die Benachrichtigung von Aufsichtsbehörden und Betroffenen im Falle von Verletzungen
Sicherstellung, dass betroffene Personen über die Rolle von ISMS Copilot als Auftragsverarbeiter informiert sind
4.4 Konfiguration der Datenaufbewahrung
Der Kunde muss:
Angemessene Aufbewahrungsfristen konfigurieren, die seinen Datenschutzrichtlinien entsprechen
Aufbewahrungseinstellungen regelmäßig überprüfen, um Compliance sicherzustellen
Die Löschung beantragen, wenn Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind
4.5 Workspace-Isolierung
Der Kunde sollte:
Separate Workspaces für verschiedene Clients oder Datenkategorien erstellen
Die Vermischung personenbezogener Daten verschiedener Betroffener in einem Workspace vermeiden
Workspaces löschen, wenn Projekte abgeschlossen sind und Daten nicht mehr benötigt werden
5. Haftung und Freistellung
5.1 Haftungsverteilung
Gemäß Artikel 82 DSGVO:
Der Kunde und ISMS Copilot haften jeweils für Schäden, die durch ihre eigenen Verstöße gegen die DSGVO verursacht wurden
ISMS Copilot ist von der Haftung befreit, wenn es nachweist, dass es für das den Schaden auslösende Ereignis nicht verantwortlich ist
ISMS Copilot haftet nicht für Schäden, die aus unrechtmäßigen Verarbeitungsanweisungen des Kunden resultieren
5.2 Freistellung
Der Kunde stellt ISMS Copilot von allen Ansprüchen, Bußgeldern oder Schäden frei, die resultieren aus:
Einer Verletzung der DSGVO oder anderer Datenschutzgesetze durch den Kunden
Unrechtmäßigen Verarbeitungsanweisungen des Kunden
Dem Versäumnis des Kunden, notwendige Einwilligungen oder eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung einzuholen
Dem Hochladen besonderer Datenkategorien durch den Kunden ohne angemessene Schutzmaßnahmen
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Laufzeit
Dieser AVV tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde ISMS Copilot-Dienste erstmals nutzt, und gilt so lange, wie ISMS Copilot personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet.
6.2 Kündigung
Dieser AVV endet automatisch mit:
Beendigung der Nutzungsbedingungen
Abschluss aller Verarbeitungsaktivitäten und Löschung der personenbezogenen Daten des Kunden
6.3 Wirkung der Kündigung
Nach Beendigung:
Löscht ISMS Copilot alle personenbezogenen Daten des Kunden oder gibt diese zurück, wie in Abschnitt 2.8 beschrieben
Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, Datensicherheit und gesetzlichen Aufbewahrung bleiben über die Beendigung hinaus bestehen
Das Prüfungsrecht des Kunden bleibt für 12 Monate nach Beendigung bestehen
7. Änderungen und Aktualisierungen
7.1 Aktualisierungen des AVV
ISMS Copilot kann diesen AVV aktualisieren, um Folgendes zu berücksichtigen:
Änderungen der Datenschutzgesetze oder behördlicher Leitlinien
Änderungen der Verarbeitungsvorgänge oder Unterauftragsverarbeiter
Verbesserungen der Sicherheitsmaßnahmen oder Datenschutzpraktiken
7.2 Benachrichtigung über Änderungen
Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail und In-App-Benachrichtigung mitgeteilt
Der aktualisierte AVV wird unter dieser URL mit einem neuen „Datum des Inkrafttretens“ veröffentlicht
Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens gilt als Annahme des aktualisierten AVV
7.3 Einspruchsrechte
Der Kunde kann wesentlichen Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung widersprechen
Widerspricht der Kunde, kann er den Dienst ohne Vertragsstrafe kündigen
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Anwendbares Recht
Dieser AVV unterliegt:
Der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
Dem französischen Datenschutzrecht (Datenschutzgesetz 78-17 vom 6. Januar 1978)
Den Gesetzen Frankreichs für die vertragliche Auslegung
8.2 Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten aus diesem AVV unterliegen der Zuständigkeit französischer Gerichte, wobei die Aufsichtsbehörde die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) ist.
9. Kontaktinformationen
9.1 Datenschutz-Kontakte
Für Fragen oder Anfragen zum AVV:
Kontaktieren Sie den Support über das Help Center (über das Benutzermenü zugänglich)
E-Mail von Ihrer registrierten E-Mail-Adresse des Kontos
Geben Sie „AVV-Anfrage“ oder „Auftragsverarbeitungsvertrag“ im Betreff an
9.2 Datenschutz-Ansprechpartner
ISMS Copilot hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da wir die Kriterien für eine Pflichtbenennung gemäß Art. 37 DSGVO nicht erfüllen. Für Datenschutzanfragen zu diesem AVV kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder über das Help Center.
9.3 Aufsichtsbehörde
Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL)
Website: https://www.cnil.fr/en
Adresse: 3 Place de Fontenoy, TSA 80715, 75334 Paris Cedex 07, Frankreich
Telefon: +33 1 53 73 22 22
10. Zusätzliche Ressourcen
Begleitende Dokumentation
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) – Detaillierte Verarbeitungsvorgänge und Unterauftragsverarbeiter
Datentransfer-Folgenabschätzung (TIA) – Risikobewertung und Garantien für internationale Transfers
Datenschutzerklärung – Datenschutzhinweis für Endverbraucher
Datenschutz & DSGVO-Konformität – Benutzerrechte und Leitfaden zur DSGVO-Umsetzung
Security Collection – Umfassende Sicherheits- und Compliance-Dokumentation
Statusseite – Echtzeit-Systemverfügbarkeit und Incident-Benachrichtigungen
Konfigurationsanleitungen
Erweiterter Datenschutzmodus – Nur EU-KI-Verarbeitung aktivieren
Workspace-Setup-Leitfaden – Kundendaten ordnungsgemäß isolieren
Leitfaden zur Kontosicherheit – Starke Authentifizierung implementieren
Anhang A: Zusammenfassung der Verarbeitungsdetails
Gegenstand
Bereitstellung einer KI-gestützten Compliance-Plattform einschließlich Gesprächsverarbeitung, Dokumentenanalyse und Wissensmanagement.
Dauer
Für die Laufzeit des aktiven Abonnements des Kunden zuzüglich der vom Kunden konfigurierten Aufbewahrungsfrist (1 Tag bis 7 Jahre), gefolgt von einem 30-tägigen Löschfenster.
Art und Zweck
Art: Automatisierte KI-Verarbeitung, Datenbank-Speicherung, Dateikonvertierung und -analyse
Zweck: Compliance-Experten ermöglichen, KI-Beratung zu erhalten, Dokumente zu analysieren, Richtlinien zu erstellen und Compliance-Wissen zu verwalten
Kategorien betroffener Personen
Mitarbeiter und autorisierte Plattformnutzer des Kunden
Kunden des Kunden (sofern in Dokumenten oder Anfragen erwähnt)
In der Compliance-Dokumentation erwähnte Personen
Subjekte von Sicherheitsvorfällen
Kategorien personenbezogener Daten
Kontaktinformationen (E-Mail-Adressen)
Authentifizierungsdaten (gehashte Passwörter)
Gesprächsinhalte und KI-Interaktionen
Hochgeladene Compliance-Dokumente
Nutzungsmetadaten und Zeitstempel
Möglicherweise besondere Datenkategorien (Art. 9), falls vom Kunden hochgeladen
Anhang B: Protokoll für Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern
Dieser Anhang dokumentiert alle Neuzugänge, Entfernungen und Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern seit Inkrafttreten des AVV. Kunden werden 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen benachrichtigt.
Stand: November 2025
Ursprüngliche Liste der Unterauftragsverarbeiter erstellt. Siehe Abschnitt 2.4 und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für die vollständige aktuelle Liste.
Zukünftige Änderungen
Alle Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern werden hier dokumentiert mit:
Datum des Inkrafttretens der Änderung
Name und Standort des Unterauftragsverarbeiters
Art der Änderung (Hinzufügung, Entfernung, Ersetzung)
Zweck der Verarbeitung
Datum der Kundenbenachrichtigung
Hilfe erhalten
Bei Fragen zu diesem Auftragsverarbeitungsvertrag:
Prüfen Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für technische Details
Kontaktieren Sie den Support über das Help Center für Klärungen
Fordern Sie zusätzliche Dokumentation (z. B. SCCs, Sicherheitsrichtlinien) über den Support an
Besuchen Sie unsere Security Collection für umfassende Compliance-Ressourcen
Geben Sie „AVV-Anfrage“ in der Betreffzeile an für eine vorrangige Bearbeitung