Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt, wie ISMS Copilot personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter gemäß DSGVO Artikel 28 verarbeitet. Er gilt automatisch für alle Kunden – eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
Wichtige Punkte
Speicherung in der EU: Die gesamte Datenspeicherung erfolgt in Frankfurt am Main, Deutschland – Ihre Primärdaten verlassen niemals die EU.
KI-Anbieter-Routing nach Tarif: Zahlende Nutzer mit deaktiviertem erweitertem Datenschutz nutzen Anthropic Claude (USA, 30 Tage Aufbewahrung). Kostenlose Nutzer werden über OpenRouter an geprüfte Anbieter geleitet. Bei aktiviertem erweitertem Datenschutz wird Mistral AI verwendet (EU, keine Aufbewahrung).
Kein KI-Training: Allen KI-Anbietern ist es vertraglich untersagt, Ihre Daten zum Training von Modellen zu verwenden.
30-tägige Vorankündigung: Wir informieren Sie mindestens 30 Tage vor der Hinzufügung oder Änderung von Unterauftragsverarbeitern.
Benachrichtigung bei Verletzungen innerhalb von 48 Stunden: Falls eine Datenschutzverletzung Ihre Daten betrifft, benachrichtigen wir Sie innerhalb von 48 Stunden nach der Bestätigung.
Offizielles Dokument
Den vollständigen, rechtsverbindlichen Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich der Listen der Unterauftragsverarbeiter, Standardvertragsklauseln (SCCs) und Audit-Rechte finden Sie in unserem Trust Center:
Auftragsverarbeitungsvertrag im Trust Center anzeigen →
Dies ist die verbindliche Quelle für alle Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters, Vereinbarungen mit Unterauftragsverarbeitern und rechtlichen Bedingungen.