Was sind interessierte Parteien in ISO 27001?
Überblick
Interessierte Parteien sind Personen, Gruppen oder Organisationen, die Ihr ISMS beeinflussen können, von ihm beeinflusst werden können oder sich selbst als davon beeinflusst wahrnehmen. Die Identifizierung interessierter Parteien ist eine grundlegende Anforderung in ISO 27001:2022 Klausel 4.2, die den Anwendungsbereich, die Ziele und die Prioritäten Ihres ISMS prägt.
Das Verständnis der interessierten Parteien hilft Ihnen dabei, Sicherheitsanforderungen zu definieren, die die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder mit praktischen Sicherheitsmaßnahmen in Einklang bringen.
Interessierte Parteien in der Praxis
ISO 27001:2022 verlangt von Ihnen die Bestimmung von:
Wer die für Ihr ISMS relevanten interessierten Parteien sind
Deren Anforderungen in Bezug auf die Informationssicherheit
Welche Anforderungen durch Ihr ISMS adressiert werden
Diese Analyse liefert Informationen für Ihren ISMS-Anwendungsbereich (Klausel 4.3), Ihre Informationssicherheitsziele (Klausel 6.2) und dafür, welche Annex A Kontrollen Sie implementieren.
Die Analyse der interessierten Parteien ist keine einmalige Übung. Sie müssen diese im Rahmen Ihrer Managementbewertung überprüfen und aktualisieren, wenn sich die Umstände ändern.
Kategorien von interessierten Parteien
Interne interessierte Parteien
Stakeholder innerhalb Ihrer Organisation:
Top-Management: Benötigt die Gewissheit, dass die Informationssicherheit die Geschäftsziele unterstützt und die Organisation vor rechtlichen/finanziellen Risiken schützt
Mitarbeiter: Benötigen sichere Systeme zur Ausführung ihrer Arbeit und erwarten den Schutz ihrer persönlichen Daten
IT- und Sicherheitsteams: Verantwortlich für die Implementierung und Aufrechterhaltung der Kontrollen
Recht und Compliance: Stellen sicher, dass regulatorische Verpflichtungen erfüllt werden
Leiter der Geschäftsbereiche: Balancieren Sicherheitsanforderungen mit operativer Effizienz aus
Externe interessierte Parteien
Stakeholder außerhalb Ihrer Organisation:
Kunden: Verlangen den Schutz ihrer Daten und können spezifische Kontrollen vorschreiben (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen)
Lieferanten und Partner: Benötigen einen sicheren Datenaustausch und können vertragliche Sicherheitsanforderungen haben
Regulierungsbehörden: Setzen die Einhaltung von Gesetzen wie DSGVO, HIPAA oder branchenspezifischen Vorschriften durch
Zertifizierungsstellen: Auditieren Ihr ISMS gemäß den Anforderungen von ISO 27001:2022
Aktionäre/Investoren: Erwarten den Schutz der Geschäftskontinuität und des Rufs
Versicherungsanbieter: Können spezifische Kontrollen für den Deckungsschutz einer Cyber-Versicherung verlangen
Verschiedene interessierte Parteien können widersprüchliche Anforderungen haben. Dokumentieren Sie, wie Sie diese in Ihrem ISMS-Anwendungsbereich und bei Entscheidungen zur Risikobehandlung prioritär behandeln und ausbalancieren.
Identifizierung von Anforderungen
Bestimmen Sie für jede interessierte Partei deren Informationssicherheitsbedürfnisse:
Beispiel – Kunden:
Anforderung: Schutz der personenbezogenen Kundendaten gemäß DSGVO
ISMS-Reaktion: Implementierung von Verschlüsselung (A.8.24), Zugriffskontrollen (A.5.15), Aufbewahrungsrichtlinien (A.5.34)
Beispiel – Regulierungsbehörden:
Anforderung: Nachweis der Konformität mit branchenspezifischen Datenschutzgesetzen
ISMS-Reaktion: Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen, Führung von Audit-Protokollen, Durchführung interner Audits
Beispiel – Geschäftspartner:
Anforderung: Sichere API-Verbindungen für den Datenaustausch
ISMS-Reaktion: Implementierung sicherer Authentifizierung (A.5.17), Netzwerksicherheit (A.8.20-A.8.23)
Dokumentation der interessierten Parteien
Obwohl ISO 27001:2022 kein spezifisches Format vorschreibt, sollte Ihre Dokumentation Folgendes enthalten:
Liste der identifizierten interessierten Parteien (intern und extern)
Deren Anforderungen an die Informationssicherheit
Wie die Anforderungen in Ihrem ISMS adressiert werden (verknüpft mit Kontrollen, Zielen oder Richtlinien)
Explizit ausgeschlossene Anforderungen samt Begründung
Das Versäumnis, die Anforderungen einer kritischen interessierten Partei zu berücksichtigen, kann zu Sicherheitslücken, Compliance-Verstößen oder fehlgeschlagenen Audits führen. Dokumentieren Sie Ausschlüsse mit einer klaren geschäftlichen Begründung.
Verbindung zu anderen ISMS-Elementen
Die Analyse der interessierten Parteien beeinflusst direkt:
ISMS-Anwendungsbereich (Klausel 4.3): Definiert die Grenzen basierend auf den Anforderungen der interessierten Parteien
Informationssicherheitsrichtlinie (Klausel 5.2): Spiegelt die Verpflichtungen gegenüber Stakeholdern wider
Risikobewertung (Klausel 6.1.2): Berücksichtigt Risiken für die Anforderungen der interessierten Parteien
Informationssicherheitsziele (Klausel 6.2): Ausrichtung an den Erwartungen der interessierten Parteien
Kommunikation (Klausel 7.4): Legt fest, was an welche Stakeholder kommuniziert wird
Praktische Beispiele
Gesundheitsorganisation
Interessierte Parteien: Patienten (Datenschutz), Gesundheitsaufsichtsbehörden (HIPAA-Compliance), Versicherungsgesellschaften (Sicherheit von Leistungsdaten), Anbieter medizinischer Geräte (sichere Integrationen).
Hauptanforderungen: Verwaltung von Patienteneinwilligungen, Audit-Protokollierung, Verschlüsselung von Gesundheitsakten, Sicherheitsbewertungen von Anbietern.
SaaS-Unternehmen
Interessierte Parteien: Unternehmenskunden (SOC 2/ISO 27001-Zertifizierung), Endnutzer (Datenschutz), Cloud-Anbieter (geteilte Verantwortung), Investoren (Geschäftskontinuität).
Hauptanforderungen: Audits durch Dritte, Vorfallreaktionsfähigkeit, Kontrollen zur Datenresidenz, Business Continuity Planung.
Nutzen Sie den ISMS Copilot, um interessierte Parteien für Ihre Branche zu identifizieren, deren Anforderungen den Annex A Kontrollen zuzuordnen oder Dokumentationsvorlagen für die Stakeholder-Analyse zu generieren.
Verwandte Begriffe
ISMS – Geprägt durch Anforderungen interessierter Parteien
Risikobewertung – Berücksichtigt Risiken für interessierte Parteien
Informationssicherheitsrichtlinie – Kommuniziert Verpflichtungen gegenüber Stakeholdern
Managementbewertung – Bewertet Feedback von interessierten Parteien