Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das umfassende Datenschutzgesetz der EU, das regelt, wie Organisationen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, speichern und schützen. Die seit dem 25. Mai 2018 geltende DSGVO gilt für jede Organisation weltweit, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, und legt strenge Anforderungen sowie erhebliche Sanktionen bei Nichteinhaltung fest.
ISMS Copilot verfügt über spezifisches Wissen zu den DSGVO-Anforderungen. Sie können im Framework spezifische Fragen stellen, Richtlinien erstellen, die an den DSGVO-Grundsätzen ausgerichtet sind, und die Konformität der Datenverarbeitung mithilfe des KI-Assistenten bewerten.
Wer muss die DSGVO einhalten?
Die DSGVO gilt für:
Organisationen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig davon, wo die Verarbeitung stattfindet
Organisationen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten überwachen
Verantwortliche (Data Controllers): Stellen, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden
Auftragsverarbeiter (Data Processors): Stellen, die personenbezogene Daten im Auftrag von Verantwortlichen verarbeiten (Anbieter, Dienstleister)
Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Standortdaten, Online-Kennungen, Gesundheitsinformationen usw.).
Die DSGVO hat eine extraterritoriale Reichweite. Selbst wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, müssen Sie diese einhalten, wenn Sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Sieben Grundprinzipien
Die DSGVO legt sieben grundlegende Datenschutzprinzipien fest:
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Verarbeiten Sie Daten legal, fair und für die betroffene Person transparent
Zweckbindung: Erheben Sie Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke
Datenminimierung: Erheben Sie nur Daten, die für den Zweck angemessen, relevant und auf das Notwendige beschränkt sind
Richtigkeit: Stellen Sie sicher, dass personenbezogene Daten korrekt und auf dem neuesten Stand sind
Speicherbegrenzung: Bewahren Sie Daten nur so lange in identifizierbarer Form auf, wie es erforderlich ist
Integrität und Vertraulichkeit: Sichern Sie Daten gegen unbefugte Verarbeitung, Verlust oder Beschädigung ab
Rechenschaftspflicht: Weisen Sie die Einhaltung der DSGVO-Grundsätze nach
Wichtige Anforderungen
Organisationen müssen mehrere obligatorische Funktionen implementieren:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Legen Sie rechtmäßige Gründe fest (Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe)
Datenschutzhinweise: Stellen Sie klare, zugängliche Informationen über Datenverarbeitungsaktivitäten bereit
Erfüllung der Betroffenenrechte: Ermöglichen Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch
Einwilligungsmanagement: Holen Sie freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Einwilligungen ein und dokumentieren Sie diese bei Bedarf
Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA): Führen Sie Bewertungen für Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko durch
Meldung von Datenschutzverletzungen: Melden Sie Verstöße innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörden und benachrichtigen Sie bei Bedarf die betroffenen Personen
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Führen Sie eine umfassende Dokumentation aller Datenverarbeitungen
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Implementieren Sie Datenschutzvorkehrungen von Anfang an
Lieferantenmanagement: Schließen Sie Auftragsverarbeitungsverträge mit Verarbeitern ab und führen Sie Due-Diligence-Prüfungen durch
Rechte der betroffenen Person
Die DSGVO gewährt Einzelpersonen umfangreiche Rechte an ihren personenbezogenen Daten:
Recht auf Information: Klare Informationen über die Datenverarbeitung
Recht auf Auskunft: Erhalt einer Bestätigung und Kopien ihrer Daten
Recht auf Berichtigung: Korrektur unrichtiger oder unvollständiger Daten
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Antrag auf Löschung unter bestimmten Umständen
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Begrenzung der Art und Weise, wie Daten verwendet werden
Recht auf Datenübertragbarkeit: Erhalt von Daten in einem strukturierten, gängigen Format
Recht auf Widerspruch: Widerspruch gegen die Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen oder für Direktmarketing
Rechte im Zusammenhang mit automatisierter Entscheidungsfindung: Anfechtung ausschließlich automatisierter Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher Wirkung
Organisationen müssen auf Anfragen betroffener Personen innerhalb eines Monats reagieren.
Besondere Kategorien und internationale Datentransfers
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (sensible Daten wie Gesundheit, Rasse, Religion, Biometrie) erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen sowie eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere spezifische Rechtsgrundlage.
Internationale Datentransfers außerhalb der EU/des EWR erfordern:
Einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission ODER
Geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften) ODER
Spezifische Ausnahmen für Ausnahmesituationen
Datenschutzbeauftragte (DSB)
Organisationen müssen einen DSB ernennen, wenn sie:
Eine Behörde oder öffentliche Stelle sind
Eine umfangreiche systematische Überwachung durchführen
Besondere Datenkategorien in großem Umfang verarbeiten
Der DSB berät bei der Einhaltung, überwacht die Datenschutzaktivitäten und dient als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.
Sanktionen
Die DSGVO sieht gestaffelte Geldbußen vor:
Niedrigerer Rahmen (bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes): Verstöße gegen Pflichten der Auftragsverarbeiter, Anforderungen an den DSB oder Pflichten der Zertifizierungsstellen
Höherer Rahmen (bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes): Verstöße gegen Grundprinzipien, Betroffenenrechte, Regeln für den internationalen Datentransfer oder Nichtbefolgung von Anordnungen der Aufsichtsbehörden
Bußgelder werden basierend auf Schweregrad, Dauer, Vorsatz, Minderungsmaßnahmen und Zusammenarbeit mit den Behörden festgelegt.
Wie ISMS Copilot hilft
ISMS Copilot bietet umfassende Unterstützung für die DSGVO-Konformität:
Framework-spezifische Anleitung: Stellen Sie Fragen zu bestimmten DSGVO-Artikeln, Grundsätzen oder Betroffenenrechten
Erstellung von Richtlinien: Erstellen Sie audit-bereite Datenschutzrichtlinien, Datenlöschkonzepte und Verfahren für Betroffenenrechte
Gap-Analyse: Laden Sie vorhandene Datenschutzdokumentationen hoch, um Lücken im Vergleich zu den DSGVO-Anforderungen zu identifizieren
DSFA-Vorlagen: Erstellen Sie Frameworks für Datenschutz-Folgenabschätzungen für Hochrisiko-Verarbeitungen
Verarbeitungsverzeichnisse: Erstellen Sie Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Artikel 30
Anbieterverträge: Entwickeln Sie DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Reaktionsplanung bei Datenpannen: Erstellen Sie Vorfallreaktionspläne mit den DSGVO-Meldefristen
Arbeitsbereich-Organisation: Verwalten Sie DSGVO-Projekte getrennt von anderen Compliance-Initiativen
Die KI verfügt über direktes Wissen über die Struktur und Anforderungen der DSGVO, sodass Sie in Ihren Prompts auf spezifische Artikel oder Rechte Bezug nehmen können.
Versuchen Sie zu fragen: „Erstelle ein Verfahren zur Beantwortung von Auskunftsersuchen (DSAR)“ oder „Erstelle einen DSGVO-konformen Datenschutzhinweis für eine SaaS-Anwendung“
Erste Schritte
Um mit der DSGVO-Compliance in ISMS Copilot zu beginnen:
Erstellen Sie einen dedizierten Arbeitsbereich für die DSGVO-Konformität
Bitten Sie die KI um Hilfe bei der Identifizierung Ihrer Rechtsgrundlagen für Verarbeitungstätigkeiten
Erstellen Sie grundlegende Richtlinien (Datenschutzerklärung, Datenaufbewahrung, Betroffenenrechte)
Erstellen Sie Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 für Ihr Unternehmen
Laden Sie vorhandene Datenschutzdokumentationen für eine Gap-Analyse hoch
Entwickeln Sie ein DSFA-Framework für Hochrisiko-Verarbeitungstätigkeiten
Erstellen Sie Auftragsverarbeitungsverträge für Anbieter, die an den Artikeln 28-29 ausgerichtet sind
Zugehörige Ressourcen
Offizieller Text der DSGVO-Verordnung: EUR-Lex
Leitlinien und Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA)
Leitfäden der nationalen Datenschutzbehörden in Ihrer Gerichtsbarkeit